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Allgemeine Geschäftsbedignungen der
Uwe & Beate EBERS DATENTECHNIK GbR

(nachfolgend genannt EBERS DATENTECHNIK GbR.)


§1 Gegenstand des Vertrages
§2 Leistungen der EBERS DATENTECHNIK GbR
§3 Leistungen des Kunden
§4 Preisänderung
§5 Dauer des Vertrages, Kündigung
§6 Folgen der Kündigung, Vertragsstrafe
§7 Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen

Allgemeine Leistungsbedingungen

§1 Leistungen der EBERS DATENTECHNIK GbR
§2 Rechte Dritter
§3 Internetdomains
§4 E-Mail und Newsgroups
§5 Datenschutz
§6 Haftungsbeschränkung
§7 Freistellung
§8 Urheberrechte
§9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
§10 Sonstiges


§1 Gegenstand des Vertrages

Die EBERS DATENTECHNIK GbR stellt anderen Unternehmen Plattenspeicher auf Webservern im Internet für eigene Zwecke zur Verfügung. Die auf dem Webserver abgelegten Informationen können weltweit über das Computer-Kommunikationsnetz Internet abgerufen werden. Der Kunde ist daran interessiert, das World Wide Web für die Präsentation seines Unternehmens zu nutzen. Weiterhin erbringt die EBERS DATENTECHNIK GbR Dienstleistungen im Bereich Internet wie WebDesign, WebSite Promotion etc.

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§2 Leistungen der EBERS DATENTECHNIK GbR

a) Die EBERS DATENTECHNIK GbR erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe des vom Kunden bestellten Leistungsangebots. Sonderleistungen (z.B. Erstellung einer individuellen Seitenprogrammierung) werden gesondert berechnet.

b) Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde. Bei der Gestaltung seiner Seiten ist der Kunde hinsichtlich der Wahl der technischen Möglichkeiten weitgehend frei. Die EBERS DATENTECHNIK GbR behält sich allerdings vor, den Einsatz von Techniken zu untersagen, die den Webserver übermäßig stark belasten.

c) Interessenten, die über einen Internetzugang verfügen, können die auf dem Webserver abgelegten Informationen des Kunden rund um die Uhr abrufen. Die EBERS DATENTECHNIK GbR sagt eine Erreichbarkeit des Webservers von 97,5% im Jahresmittel zu. Hier von ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflußbereich der EBERS DATENTECHNIK GbR liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.

d) Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht er unter Ausschluß der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001 EUR (in Worten: fuenftausen Euro). Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtung die EBERS DATENTECHNIK GbR zur außerordentlichen Kündigung.

e) Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, unter der von ihm gewünschten Internet-Adresse eine einzelne Präsenz bei der EBERS DATENTECHNIK GbR zu unterhalten. Der Kunde kann weitere Internet-Adressen so einrichten oder einrichten lassen, daß bei ihrer Auswahl ebenfalls die beim EBERS DATENTECHNIK GbR unterhaltene Präsenz abgerufen wird. Dagegen ist es nicht gestattet, die Internet-Adresse so einrichten zu lassen, daß bei ihrer Anwahl ein unterhalb der unterhaltenen Präsenz adressierbarer Speicherbereich (Unterverzeichnis) abgerufen wird.

f) Die Angebote der Firma Ebers Datentechnik GbR sind freibleibend. Die erteilten Aufträge werden erst verbindlich, wenn die Firma Ebers Datentechnik GbR die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der Annahmefrist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.

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§3 Leistungen des Kunden

a)Obgleich auf den Servern der EBERS DATENTECHNIK GbR eine nächtliche Datensicherung vorgenommen wird, haftet die EBERS DATENTECHNIK GbR nicht für evtl. auftretende Datenverluste. Der Kunde hat selbst Sorge dafür zu tragen, für die Daten, die auf dem Webserver abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien zu erstellen. Diese Sicherheitskopien sollten nicht auf dem Webserver gespeichert werden.

b) Für die in §2 bezeichneten Leistungen zahlt der Kunde die im Leistungsangebot ausgewiesenen Preise.

c) Die EBERS DATENTECHNIK GbR stellt ihre Leistungen monatlich in Rechnung. Beträge unter 50 EURO pro Monat werden halbjährlich im Voraus berechnet, bzw. bei der ersten Rechnung vom Leistungsbeginn an bis zum nächsten Abrechnungstermin (02.01. und 01.07. eines Jahres) und im folgenden halbjährlich im Voraus. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Für den Fall, daß der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe der banküblichen Kreditspesen.

d) Sollte sich der Kunde länger als vier Wochen mit seinen fälligen Zahlungen in Verzug befinden, darf die EBERS DATENTECHNIK GbR bis zum Ausgleich aller Forderungen das Angebot des Kunden für Abrufe Dritter sperren.

e) Wiederverkäuferzusatz
Nutzungsberechtigter der Domain/Webentwicklung wird der Kunde des Wiederverkäufers. Die Zahlungspflicht für die beantragte Leistung trifft jedoch den Wiederverkäufer, der in eigener Verantwortung seine Gebühren gegenüber seinem Kunden durchsetzen muss.

Nach Ablauf der Mahnfrist ist die Ebers Datentechnik Uwe & Beate Ebers GbR berechtigt, die entsprechende Internetpräsenz des Kunden des Wiederverkäufers ohne weitere Ankündigung zu sperren und die Domain nach Ablauf von 4 Wochen nach der Mahnfrist zu löschen.

Sollte der Wiederverkäufer mit Zahlungen derart in Verzug geraten, dass die Ebers Datentechnik Uwe & Beate Ebers GbR berechtigt ist, die beantragte Leistung zu sperren, so hat Ebers Datentechnik Uwe & Beate Ebers GbR das Recht, den jeweiligen betroffenen Kunden anzuschreiben und die Vertragsbeziehung direkt mit dem Kunden in Zukunft abzuwickeln.

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§4 Preisänderung

Die EBERS DATENTECHNIK GbR ist berechtigt, die Preise nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von drei Monaten zu erhöhen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird, wenn die Preisanhebung über die allgemeine Preissteigerung wesentlich hinausgeht.

§5 Dauer des Vertrages, Kündigung
a) WebSpace-Angebote haben eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Anschließend kann von jedem Vertragsteil mit einer Frist von vier Wochen 31.12. eines Jahres gekündigt werden.
b) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch die EBERS DATENTECHNIK GbR gilt insbesondere

· ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen,
· ein Zahlungsverzug, der länger als zwei Wochen andauert,
· die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch die EBERS DATENTECHNIK GbR,
· eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für die EBERS DATENTECHNIK GbR dadurch unzumutbar wird, ihre Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.
· Auflösung oder Konkurs oder Nichterbringung von Leistungen, die die EBERS DATENTECHNIK GbR durch Dritte im Internet in Anspruch nimmt, die nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen sind.

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§6 Folgen der Kündigung, Vertragsstrafe

a) Falls der Kunde eine Internet-Domain für sich hat registrieren lassen, wird die EBERS DATENTECHNIK GbR auch nach Vertragende hieran keine Rechte geltend machen. Die Domain bleibt bis zum Ende der vom Kunden bezahlten Periode auf diesen angemeldet. Sofern der Kunde danach nicht selbst für eine weitergehende Delegierung sorgt, wird die EBERS DATENTECHNIK GbR die Domain freigeben.

b) Bei einer Kündigung innerhalb des ersten halben Jahres ab Vertragsschluß hat der Kunde eine Abstandsgebühr von 174,00 Euro (150 DM zzgl. der jeweils gültigen gesetzl. MwSt, derzeit 16%) zu zahlen. Bei einer späteren Kündigung fällt keine Abstandsgebühr an.
c) Sofern dem Kunde zur Durchführung des Vertrags von der EBERS DATENTECHNIK GbR Programme zur Verfügung gestellt werden, so geschieht dies nur zur Durchführung des vorliegenden Vertrags. Der Kunde erhält lediglich ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags übertragen. Er ist verpflichtet, die Programme nebst aller eventuellen Sicherungskopien bei Vertragsende an die EBERS DATENTECHNIK GbR zurückzugeben. Auf den Rechnern des Kunden sind die Programme zu löschen. Der Kunde darf die Programme nicht an Dritte weitergeben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe von 2500 EUR.

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§7 Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen

Die EBERS DATENTECHNIK GbR erbringt ihre Leistungen im übrigen nach Maßgabe ihres Leistungsangebots und ihrer Allgemeinen Leistungsbedingungen. Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen sind Bestandteil jeden Vertrags und liegen dem Kunden vor.

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Allgemeine Leistungsbedingungen

§1 Leistungen der EBERS DATENTECHNIK GbR

a) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf die EBERS DATENTECHNIK GbR die ihr obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.

b) Soweit einzelne Leistungen der EBERS DATENTECHNIK GbR nach zeitlichem Aufwand abgerechnet werden, hat der Kunde Anspruch auf monatliche Abrechnungen. Darin soll die Art der abgerechneten Leistung und die aufgewendete Zeit bezeichnet werden. Für Leistungen, die die EBERS DATENTECHNIK GbR auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als seinem Geschäftssitz erbringt, kann sie auch An- und Abfahrtszeiten berechnen. Für jeden gefahrenen Kilometer steht ihr eine Pauschale von 0,50 EUR zu.

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§2 Rechte Dritter

a) Der Kunde versichert ausdrücklich, daß die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für ihn von der EBERS DATENTECHNIK GbR erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Die EBERS DATENTECHNIK GbR behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf ihren Servern auszunehmen. Den Anbieter wird sie von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn die EBERS DATENTECHNIK GbR von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil diese angeblich fremde Rechte verletzen. Es entsteht für die EBERS DATENTECHNIK GbR keine Prüfungspflicht.

b) Die EBERS DATENTECHNIK GbR ist berechtigt, solche Webseiten, deren Speicherung auf dem Webserver Rechte Dritter verletzen könnte, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Kunden wird die EBERS DATENTECHNIK GbR unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, daß der Kunde den Nachweis erbringen kann, daß eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird die EBERS DATENTECHNIK GbR die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde die EBERS DATENTECHNIK GbR hiermit frei.

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§3 Internetdomains

a) Soweit Gegenstand der Leistungen der EBERS DATENTECHNIK GbR auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird sie gegenüber dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.

b) Die EBERS DATENTECHNIK GbR hat auf die Domainvergabe keinen Einfluß. Sie übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, daß die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der eigenen Domains der EBERS DATENTECHNIK GbRs vergebenen Subdomains und Verzeichnisnamen.

c) Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er die EBERS DATENTECHNIK GbR hiervon unverzüglich unterrichten. Die EBERS DATENTECHNIK GbR ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozeß- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens 15.000 DM) stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde die EBERS DATENTECHNIK GbR hiermit frei.

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§4 E-Mail und Newsgroups

a) Soweit Gegenstand der Leistungen der EBERS DATENTECHNIK GbRs auch die Vergabe einer oder mehrerer E-Mail-Adressen ist, gilt der in § 3 b) erklärte Gewährleistungsausschluß sinngemäß auch für E-Mail-Adressen, die dem Kunden zugewiesen wurden. Die EBERS DATENTECHNIK GbR behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen acht Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Das Versenden von Rundschreiben oder Serienbriefen (Nachrichten, die inhaltsgleich an mehrere Empfänger versandt werden) über das Account des Kunden ist untersagt, sofern dabei insgesamt mehr als 1000 Empfänger im Monat angeschrieben werden. Ebenso ist das Versenden von Nachrichten mit kommerzieller Werbung ohne Aufforderung durch den Empfänger ("UCE") untersagt.

b) Soweit Gegenstand der Leistungen der EBERS DATENTECHNIK GbR auch die Gewährung des Zugangs zu öffentlichen Diskussionsforen (Newsgroups) ist, richtet sich die Dauer der Speicherung von öffentlichen Nachrichten nach den betrieblichen Erfordernissen der EBERS DATENTECHNIK GbR.

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§5 Datenschutz

a) Der Kunde ist damit einverstanden, daß persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), von der EBERS DATENTECHNIK GbR während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt die EBERS DATENTECHNIK GbR auch zur Beratung ihrer Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke sowie zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Telekommunikationsleistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.

b) Die EBERS DATENTECHNIK GbR verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Die EBERS DATENTECHNIK GbR wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die EBERS DATENTECHNIK GbR gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

c) Die EBERS DATENTECHNIK GbR weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, daß der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, daß die EBERS DATENTECHNIK GbR das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.

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§6 Haftungsbeschränkung

Die EBERS DATENTECHNIK GbR haftet für Schäden, die von ihr oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach max. auf den Auftragswert beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

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§7 Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, die EBERS DATENTECHNIK GbR im Innen- und Außenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere auch für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtverletzungen.

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§8 Urheberrechte

Soweit die EBERS DATENTECHNIK GbR für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Webpräsentationen gestaltet, überträgt sie dem Kunden ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

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§9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind die für den Sitz der EBERS DATENTECHNIK GbRs örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Die EBERS DATENTECHNIK GbR kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz oder in Köln erheben.

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§10 Sonstiges

a) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

b) Alle Erklärungen und Mitteilungen der EBERS DATENTECHNIK GbR können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

c) Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber der EBERS DATENTECHNIK GbR nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

d) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.